Gebäudeschäden professionell und schnell regulieren steigert die Kundenzufriedenheit.
Gebäudeschäden
Schnellig– keit ist wichtig
Im Falle eines Sachschadens am Gebäude ist Schnelligkeit Trumpf. Bei Leitungswasser, Brand- oder Sturmschäden, muss es schnell gehen, damit sich das Schadenausmaß nicht vergrößert. expira ist vor Ort, führt bei Bedarf technische Messungen durch und koordiniert auf Wunsch den Einsatz von Sanierungsunternehmen.
Bei Einbruchschäden klären wir die Reparaturmöglichkeiten und führen diese nach Freigabe durch den Versicherungsnehmer aus.
Die Versicherung erhält immer einen umfassenden Bericht mit Regulierungsvorschlag, der auf Wunsch auch mit dem Versicherungsnehmer vor besprochen wird.
Manchmal denkt man nicht an das Naheliegenste, nämlich zum Beispiel den Hauptwasserhahn abzudrehen. In jedem Fall sollte immer auch die Versicherung schnell informiert werden. Diese hält oft ein Dienstleisternetzwerk vor, welches auch bei Erstmaßnahmen unterstützen kann.
Kann die Sanierung bei expira beauftragt werden?
Wenn wir von der Versicherung den Auftrag zur Bewertung des Schadenfalls erhalten haben, können wir auch bei der Suche nach einem Sanierungsunternehmen unterstützen. Den Auftrag muss immer der Versicherungsnehmer selbst erteilen.
Es ist eingebrochen worden – was ist zu tun?
Der Vorgang sollte immer sofort bei der Polizei gemeldet und umgehend die Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Sollten Türen und Fenster beschädigt worden sein, kann oft eine partielle Reparatur erfolgen, so dass die Einbruchspuren schnell wieder verschwunden sind.
Bearbeitet expira auch Glasschäden?
Ja das machen wir. Wir bewerten Gebäude-, und Mobiliarglas sowie Cerankochfelder. Für die Reparatur und den Austausch steht ein großes Netzwerk von Glaserfachbetrieben zur Verfügung, die sich bestens mit dem Spezialgebiet Glas auskennen.
Versicherungsschutz ja oder nein?
Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, also welche Schäden sind innerhalb welcher Police gedeckt, ist zuerst ausschließlich die Versicherung zuständig. Wenn uns der Versicherer bei einem Auftrag die Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt, kann ein Abgleich vor Ort durchgeführt werden
Ist eine Fallbegleitung möglich?
Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Versicherer diese Art der Bearbeitung freigegeben hat. Unsere Gutachter / Regulierer besprechen dann die weitere Vorgehensweise, geben Kosten frei und begleiten bis zur kompletten Schadenbeseitigung.